Sie selbst, Ihr/e Partner/in, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Unsere BRK-Sozialstation sorgt dafür, dass diese Hilfe in vertrauter Umgebung stattfinden kann, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unsere BRK-Sozialstation stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation zusammen.
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbstständigkeit Ihrer Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet unsere BRK-Sozialstation sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Rosenfeld, die zuständige Mitarbeiterin. Sie werden anhand Ihrer individuellen Situation kompetent beraten. Neben Antworten zu Fragen der Finazierung erhalten Sie ebenfalls ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unserer BRK-Sozialstation. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist. Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Menschen, die ihre Angehörigen selbst zuhause pflegen, bieten wir die vorgeschriebenen Pflegeberatungseinsätze an. Wir geben Ihnen Tipps und leisten wertvolle Hilfestellungen. Mit unserer Unterstützung kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und profitieren gleichzeitig von unserem Fachwissen.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann eine finanzielle Unterstützung in Höhe von monatlich 125 € beantragt werden, um dadurch Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu entlasten. Gerne beraten wir Sie über die möglichen Formen der Entlastungshilfen.
Wohnung, Einkauf, Wäsche – die Bewältigung des Alltags stellt für viele Menschen eine Belastung dar. Wenn zusätzlich Erkrankungen oder Gebrechlichkeit vorliegen und die vielen Haushaltsaufgaben nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr bewältigt werden können, kann auch schon ein wenig Hilfe enorm entlasten. Unsere BRK-Sozialstation unterstützt Sie durch hauswirtschaftliche Hilfsangebote. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Leistungen der ambulanten Pflege und Betreuung führen wir im gesamten Landkreis Lichtenfels durch: